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Auszug aus dem Verwarn- und Bußgeldkatalog
(bis 75,- ist's eine Verwarnung darüber eine Ordnungswidrigkeit)

Stand 1.5.2000
Leider habe ich keine Zeit mehr die Liste zu Pflegen :-(
Über die Links kommt ihr an aktuelle Infos.

(vollständiger Verwarnungskatalog)
(vollständiger Bußgeldkatalog)
(vollständiges Punktsystem)

Ähnliche Seite beim Verkehrsministerium
In der d.r.m. FAQ steht auch was dazu
StVO mit Erklärung der Verkehrszeichen

(Mit Gefährdung und/oder Sachschaden wird's (zu Recht) teurer.
Auch wenn man andere mit seiner verkehrsunsicheren Mühle fahren läßt.
Für alle Ordnungswidrigkeiten mit Anzeige (d.h. ab 80,-) gibt's 1 Flens (nein, nicht das Bier - der Punkt),
falls nicht mehr angegeben ist. Bei 8 Flens gibt's einen Schuß vor den Bug ;-)

- ohne Gewähr insbesondere die grünen Kommentare -


Rote Ampel - Rechtsabbiegen mit Grünpfeil - Stopschild - Fußgängerzone - Smog - Abstand - Überholen - Autobahnen und Kraftfahrstraßen - Bahnübergang - Ladung - Maße und Gewicht - TÜV - Zulassung oder Betriebserlaubnis - Profiltiefe - Halten und Parken - Geschwindigkeitsübertretung - Einfahrt
 Verstoß
DM, Fahrverbot, Flens
Rote Ampel oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt
100 + 3 Flens
Bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase
250 + 1 Monat + 4 Flens
An der roten Ampel nach vorne vorfahren gilt als...
Vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten 
100 + 3 Flens
Stopschild überfahren
100
In der Fußgängerzone ohne Genehmigung gefahren und dabei einen Fußgänger gefährdet
100
Kraftfahrzeug trotz eines Verkehrsverbots bei Smog oder Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen  geführt 
80
Abstand nicht eingehalten bei > 80 km/h
je nach Abstand
50 bzw. 
80 bis 250 
und bis 4 Flens
Abstand nicht eingehalten bei > 100 km/h
je nach Abstand
75 bzw. 
80 bis 250 + 1 Monat 
und bis 4 Flens
Abstand nicht eingehalten bei > 130 km/h
je nach Abstand
100 bis 300 + 1 Monat 
und bis 4 Flens
Außerhalb geschlossener Ortschaft rechts überholt
100 + 3 Flens
Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 
60
Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten
"Ausreichend" sind so 1 - 1,5 m
60
Nach dem Überholen nicht sobald wie möglich wieder nach rechts eingeordnet 
20
Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert 
40
Beim Überholtwerden Geschwindigkeit erhöht 
60
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage 
100 + 3 Flens
 ...und dabei Verkehrszeichen  nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung  überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung  nicht gefolgt
150 + 4 Flens
Überholt unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen 
Motorräder dürfen zwar von Autos überholt werden, nicht jedoch umgekehrt...

Steht kein Überholverbotsschild, darf auch bei durchgezogener Linie überholt werden, sofern kein Teil des Fahrzeugs über diese Linie reicht und genügend Seitenabstand eingehalten wird (s. oben).

80
Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ...  
 ... an dafür nicht vorgesehener Stelle eingefahren und dadurch einen anderen gefährdet
100 + 3 Flens
 ... gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren in einer Ein- oder Ausfahrt
100 + 4 Flens
 ... gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen
200 + 4 Flens
 ... gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren auf der durchgehenden Fahrbahn
300 + 1 Monat + 4 Flens
 ... geparkt
80 + 2 Flens
 ... Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt
100 + 2 Flens
Durch den Autobahn-Stau fahren gilt als rechts überholen (außer man kann ganz links vorbei (Abstand, Linie, s. oben) ;-).
100 + 3 Flens
Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht überquert
100 + 3 Flens
Ladung oder Ladeeinrichtung nicht verkehrssicher verstaut oder gegen Herabfallen nicht besonders gesichert und dadurch einen anderen gefährdet
100 + 3 Flens
Ohne Erlaubnis Fahrzeug geführt, dessen Maße oder Gewichte die gesetzlich  allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschritten
Höchstbreite eines Motorrads: 100cm
80
Kraftfahrzeug in Betrieb genommen, obwohl die höchstzulässige Breite, Höhe oder Länge überschritten war
100
Zulässiges Gesamtgewicht überschritten um...  
 ... 20%
100 + 3 Flens
 ... 25%
150 + 3 Flens
 ... 30%
250 + 3 Flens
Zeichen oder Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt
100 + 3 Flens
Fahrzeug zur Hauptuntersuchung  nicht angemeldet oder vorgeführt bei einer Fristüberschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins...  
 ... um 2 bis 4 Monate
30
 ... um 4 bis 8 Monate
50
 ... um mehr als 8 Monate
80 + 2 Flens
Betriebsverbot oder -beschränkung wegen Fehlens einer gültigen Prüfplakette nicht beachtet
80
Kraftfahrzeug ohne die erforderliche Zulassung oder Betriebserlaubnis auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt
100 + 3 Flens
Kraftfahrzeug (außer Mofa) in Betrieb genommen, dessen Reifen keine ausreichende Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnittiefe besaß
Mindestprofiltiefe: 1,6 mm
100 + 3 Flens
Als Vorausfahrender ohne zwingenden Grund stark gebremst (mit Gefährdung)
40
Halten z.B. im (auch eingeschränkten) Halteverbot, auf und bis 5m vor Fußgängerüberwegen, Taxiständen etc. (Verwarngelder für's Halten und Parken können regional unterschiedlich sein!)
20 bzw. 30
 dort geparkt (außer an Taxiständen)
30 bzw. 50
 länger als 1 Stunde
50 bzw. 75
Halten in zweiter Reihe
30 bzw. 40
Parken in zweiter Reihe
40 bzw. 50
 länger als 15 Minuten 
60 bzw. 75
Nicht platzsparend gehalten oder geparkt
20
An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer geparkt... 
 ... <= 30 Minuten
10
 ... <= 1 Stunde
20
 ... <= 2 Stunden
30
 ... <= 3 Stunden
40
 ... > 3 Stunden
50
Parken auf Gehwegen
??
Parken in der Fußgängerzone
60
Einfahrtsverbot mißachtet 
80

 
Zu schnell um km/h
innerhalb 
geschl. Ortschaften
außerhalb
geschl. Ortschaften
<= 10
30
20
<= 15
50
40
<= 20
75
60
<= 25
100, 1 Flens
80, 1 Flens
<= 30
120, 3 Flens
100, 3 Flens
<= 40
200, 1 Monat, 3 Flens
150, 3 Flens
<= 50
250, 1 Monat, 4 Flens
200, 1 Monat, 3 Flens
<= 60
350, 2 Monate, 4 Flens
300, 1 Monat, 4 Flens
<= 70
600, 3 Monate, 4 Flens
550, 3 Monate, 4 Flens
> 70
850, 3 Monate, 4 Flens
750, 3 Monate, 4 Flens
siehe dazu auch die Speeding-FAQ